WAS ZAHLEN DIE KASSEN?

Die professionelle Zahnreinigung ist keine Kassenleistung, sondern eine ergänzende Körperpflege, wie etwa ein Besuch im Kosmetikstudio. Wie viel man in sein Lächeln investieren möchte, entscheidet also jeder selbst.

Zahnersatz ist eine medizinische Sachleistung, für welche die gesetzlichen Krankenkassen einen prozentualen Zuschuss gewähren. Dies gilt jedoch nur für medizinisch notwendige Versorgungen mit Zahnersatz und Zahnkronen. Hierfür beträgt der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen in der Regel 50 Prozent. Dies gilt für das zahnärztliche Honorar und für die Kosten des Dentallabors.
Wann gibt es mehr Zuschuss?
60 Prozent Zuschuss erhalten Patienten, die in den letzten 5 Jahren regelmäßig beim Zahnarzt waren. Der Zuschuss erhöht sich auf 65 Prozent, wenn Sie in den letzten 10 Jahren wenigstens einmal jährlich auf dem Zahnarztstuhl saßen.
Nach der Diagnose durch den Zahnarzt hat jeder Patient Anspruch auf:
1. Den Heil- und Kostenplan über das Zahnarzthonorar.
2. Den Kostenvoranschlag des Dentallabors.
Unser Tipp: Gehen Sie damit zu Ihrer Krankenkasse. Diese errechnet für Sie Ihren Eigenanteil an den Zahnarzt- und Laborkosten. Das gibt finanzielle Sicherheit.
Sind Sie privat krankenversichert?
Gewöhnlich ist dann der Zuschuss Ihrer Krankenkasse höher. Um Ihren exakten Eigenanteil zu klären, empfehlen wir: Sprechen Sie bereits vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Krankenkasse.

ZURÜCK

Erfurt entdecken

Seit 16 Jahren steht die Erfurter Zahn-
technik GmbH im Dienst für mehr Lebensqualität und Schönheit. Transpa-
renz, Weiterbildung und ein ausgeprägtes Gespür für Ihre individuellen Wünsche prägen die Resultate unserer Arbeit.

Ihre Beate Schaffer
Geschäftsführende Gesellschafterin